Trotz der für uns alle ungewöhnlichen Zeit kommt es zu Schäden, die im direkten Zusammenspiel mit unseren Kunden vor Ort abgewickelt oder zumindest besichtigt und besprochen werden müssen.
So sind Schadenbesichtigungen durch unsere Schadenregulierer erforderlich. Bei der Terminierung richten wir uns nach den Erfordernissen des Einzelfalles und gehen auf Wünsche und Bedürfnisse der VN/Betroffenen ein. Je nach Dringlichkeit wird eine Schadenbesichtigung zeitnah erfolgen. Sofern die VN/Betroffenen derzeit keine fremde Person in ihren Räumlichkeiten empfangen, erfolgt der Termin in Absprache zu einem späteren Zeitpunkt.
Zum Schutz unserer Mitarbeiter finden keine Termine in Räumlichkeiten, statt in denen sich Personen befinden die unter häuslicher Quarantäne stehen. Selbstverständlich werden die empfohlenen Hygieneregeln (Verzicht auf Händeschütteln, Abstand…) eingehalten. Gleiches gilt für Mitarbeiter (insbesondere Handwerker) der von uns vermittelten Dienstleistungsunternehmen.
Unsere Dienstleister haben uns zurückgemeldet, dass sie Vorkehrungen getroffen haben, die die administrative Abwicklung, insbesondere Auftragsannahme und Terminierung, weiterhin sicherstellen.
Derzeit sind die Sanierungsunternehmen nach Wasser- und Brandschäden uneingeschränkt aktiv. Auch unsere Partnerwerkstätten im Kraftfahrzeugschaden nach Unfall und Glasbruch stehen zur Verfügung.
Möglicherweise kann sich dies nach einem Verdachtsfall in einer Niederlassung oder einem Betrieb, der zur Quarantäne der Personen im Umfeld führt, von einem Tag auf den anderen ändern.
Sollte sich an der derzeit uneingeschränkt sichergestellten Einsatzbereitschaft unserer Partner etwas ändern informieren wir Sie wieder auf diesem Weg.
