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Marktinfos

ARAG Kranken informiert: Neues Antragsformular - ELStAM - und Annahmerichtlinien

Hier der Auszug aus dem A807 - Seite 7

Sehr geehrte Vertriebspartner:innen,

gerne möchten wir Sie über die Änderungen in dem Antragsformular A807 informieren. Diese stehen im Zusammenhang mit der elektronischen Meldung von PKV-/PV-Beiträgen ab 2026:

Da ab dem Kalenderjahr 2026 die Übermittlung der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV/PV) ausschließlich digital an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgt, haben wir unser Antragsformular entsprechend angepasst.

Was bedeutet die digitale Übermittlung für Ihre Kunden?

Wegfall der Papierbescheinigungen: Arbeitgeberzuschuss (§ 257 Abs. 2 SGB V) und Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) werden bei Verträgen mit einem Versicherungsbeginn im Jahr 2026 nicht mehr in Papierform bestätigt.  

  • Betroffen davon sind alle Versicherungsnehmer mit einer KV Voll oder Pflegepflichtversicherung. In der Vergangenheit haben wir unseren Kunden die Arbeitgeberbescheinigung immer per Post im Dezember zugestellt. Wir werden Ihre Kunden vorzeitig über die Änderungen des Verfahrens informieren und über das Widerspruchsrecht belehren. Ihre Kunden werden dazu Mitte September angeschrieben. 

Widerspruch möglich: Versicherte können der Datenübermittlung ganz oder teilweise widersprechen – mit möglichen steuerlichen Nachteilen

Erste Meldung: Für Bestandskunden bis 20.11.2025 für das Jahr 2026; für Neukunden direkt nach Policierung.
Meldung unabhängig vom Beruf: Gilt für alle, sofern die Tarife die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Keine Meldung bei fehlender Steuer-ID, Widerspruch oder nicht-melderelevanten Tarifen. 

Alle relevanten Informationen sind auf dem beiliegenden Merkblatt sowie der ausführlichen Informationen zur elektronischen Meldung der Lohnsteuerabzugsmerkmale der privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (ELStAM) zusammengefasst.

Was ändert sich im A807 & welche Übergangsfristen gibt es?

Da die Versicherten die Möglichkeit haben, dem Verfahren zu widersprechen, wurde im Antragsformular A807 eine Widerspruchmöglichkeit eingebaut. 

Die neuen Antragsformulare sollen ab 01.08.2025 verwendet werden. (Die angepassten Tarifrechner stehen ab 15.08.2025 zur Verfügung.)

Altanträge werden bis 31.10.2025 akzeptiert, danach werden Altanträge nicht policiert und es wird per Nachbearbeitung die Widerspruchsbelehrung an den Versicherungsnehmer geschickt.

Wichtig im Hinblick auf Einheitsanträge:

Damit die ARAG unnötige Nachbearbeitungen ab 01.11.2025 vermeiden kann bis alle Einheitsanträge abgestimmt sind, hat sie dieses Nachbearbeitungsdokument erstellt. 

Dies kann vom Kunden unterschriftlich anerkannt und mit dem Antrag bei der ARAG eingereicht werden.

Hier finden Sie die aktuelle Übersicht zu den Annahmerichtlinien in der KV.

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