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Marktinfos

Basler - Serviceleistungen und Vertragshilfen mit Sonderregelungen (Altersvorsorge und Biometrie)

für unsere Vertriebspartner möchten wir, trotz aller aktueller Rahmenbedingungen, weiterhin einen guten Service bieten und haben Ihnen hierzu folgende Informationen zusammengestellt:

1.) Serviceleistungen

Wir haben unsere Prozesse auf Ihre Bedürfnisse fokussiert und uns priorisiert:
1. Wir stellen in der erster Priorität weiterhin eine gute telefonische Erreichbarkeit sicher,
2. alle vergütungsrelevanten Vorgänge ( Anträge) werden in der gewohnten Schnelligkeit sowie die Risikovoranfragen schnellstmöglich im bekannten Level bearbeitet
3. jeglicher Auszahlungsverkehr in Richtung unserer gemeinsamen Kunden werden wir in gewohnter Form ausführen.

2.) Aktuelle Vertragshilfen

- Zum Vertragserhalt bieten wir bereits heute verschiedene Vertragshilfen für unsere Basler Altersvorsorge- und Biometrieprodukte an. (Tabelle im PDF)
- Zusätzlich werden wir laufend die aktuelle Situation im Zusammenhang von notwendigen Vertragshilfen bewerten, bedarfsgerecht handeln und Sie bei Anpassungen informieren.
- Daher haben wir bis auf Weiteres folgende Sonderregelung getroffen:
   Diese Vertragshilfen können abweichend von den bedingungsseitigen Regelungen bereits auch im ersten Versicherungsjahr in Anspruch genommen werden,
   sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

3) Zeitlich befristete Sonderregung "Stundung bei Basler Altersvorsorge- und Biometrietarifen" (Basler Sonderregelung im PDF)

- Ferner bieten wir - bis auf Weiteres - die Möglichkeit je nach Tarif  eine Stundung bis zu 6 Monaten mit dem Kunden zu vereinbaren und zwar in dem Zeitraum vergütungsneutral.
- Diese Regelung darf nur einmal pro Vertrag genutzt werden.
- Etwaige Provisionsbelastungen nach Ablauf der Stundung erfolgen rückwirkend für den Zeitpunkt des Stundungsbeginns.
- Auch wenn der Beitrag nach Ablauf der Stundungsdauer wieder in alter Höhe aufgenommen wird, kommt es zu einer Provisionsrückbelastung,
     da die provisionspflichtige Beitragssumme um die wegfallenden Beiträge der Stundungsphase reduziert wird. Um dies zu vermeiden, muss der Beitrag entsprechend erhöht werden.

Als Anlage haben wir eine Kurz-Übersicht zu den wesentlichen Vertragshilfen der aktuellen Basler LV-Tarife inkl. der Sonderregelungen beigefügt..