Bundesweit sind zahlreiche Betriebe geschlossen oder haben nur eingeschränkt geöffnet, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Viele Ihrer Kunden aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe bringt das in eine finanzielle Notlage. Die Betriebsschließungs-Versicherung greift, soweit die Schließung auf Grund eines im Betrieb vorliegenden konkreten Infektionsfalles angeordnet wurde. Allgemeinverfügungen oder Rechtsverordnungen der Länder betreffen dagegen überwiegend solche Betriebe, in denen selber gar kein Infektionsfall vorliegt und damit auch keine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit anderer ausging. Eine landesweite generalpräventive Schließung ist damit nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes. Darüber hinaus wurden Hotel- und Gastronomiebetriebe nicht vollständig geschlossen, da die Abgabe und Lieferung von Speisen weiterhin gestattet ist.
Ihren Kunden, die im Rahmen der bestehenden Betriebsschließungs-Versicherung aus oben genannten Gründen keinen Versicherungsschutz haben, möchten wir in dieser schwierigen Lage helfen und verantwortungsbewusst zur Seite stehen.
Wir konnten an den durch das Bayerische Wirtschaftsministerium initiierten Gesprächen mit Vertretern des Deutschen Hotel- / Gaststättenverbands und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft neben anderen Versicherern teilnehmen. Gemeinsam ist es dann in kurzer Zeit gelungen, am vergangenen Freitag ein Unterstützungspaket für Hotel- und Gastronomiebetriebe für Bayern zu verabschieden.
Die Berechnungen der Expertengruppe und dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA hat ergeben, dass der durchschnittliche wirtschaftliche Schaden eines Unternehmens nach Abzug sämtlicher Unterstützungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld, Soforthilfen aus Bund und Land bei etwa 30 Prozent liegt.
>> Zur Presse-Mitteilung der Bayerischen DEHOGA <<
>> Statement des GDV: Initiative der bayerischen Staatsregierung für Hotel- und Gaststättenbetreiber <<
Rund die Hälfte dieses verbleibenden Schadens übernimmt die Haftpflichtkasse, in dem wir für Ihre betroffenen Firmenkunden 15 Prozent der jeweils versicherten Tagesentschädigung für die feste Dauer von 30 Tagen aus Kulanz übernehmen.
So werden wir ganz unbürokratisch ohne Prüfung weiterer Unterlagen Ihren Kunden, die jetzt dringend benötigte Liquidität zur Verfügung stellen. Voraussetzung für diese freiwillige Zahlung ist eine Vereinbarung, den Vorgang ohne weiteren Bearbeitungsaufwand abschließen zu können.
Wir haben weiterhin entschieden, dass wir Ihren betroffenen Kunden in allen übrigen Bundesländern diese „bayerische“ Lösung auch anbieten werden. Die nähere Beschreibung zum weiteren Ablauf und ein Muster-Angebotsschreiben werden wir Ihnen im Laufe dieser Woche vorab zur Verfügung stellen.
Gerne stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 06154 - 601 1272 oder per E-Mail unter info@haftpflichtkasse.de speziell zu unserem Sofort-Hilfsangebot zur Betriebsschließungs-Versicherung zur Verfügung.
