Sehr geehrte Damen und Herren,
in dieser Mail informieren wir Sie als Krankenversicherungsspezialist, über die aktuellen Entgeltgrenzen in der Sozialversicherung, die für Ihr KV Geschäft in 2021 relevant sind.
Durch die Änderungen ergeben sich auch in diesem Jahr wieder neue Vertriebsmöglichkeiten, aber auch Beratungsanlässe zur Bestandssicherung.
Das hat sich alles geändert:
- Die JAEG steigt in 2021 auf 64.350 Euro
- Die BBG in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt in 2021 auf 58.050 € (mtl. 4.837,50)
- Der Höchstbeitrag in 2021 in der GKV inkl. SPV liegt bei durchschnittlich 916,75 € Kinderlose müssen sogar 928,85 € zahlen.
- Der Arbeitgeberzuschuss (AG Zuschuss) steigt von 367,97 € auf 384,58 € pro Monat in der KV
- Der Arbeitgeberzuschuss zur Pflegepflicht (PV) steigt von 71,48 € auf 73,77 € im Monat
- Das maximale Krankengeld steigt von 3,281,40 € auf 3,386 € im Monat
- Durch die Anpassungen des Zusatzbeitrages einzelner Kassen und Fusionen, steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Kassen wieder um 0,2% von 1,1 % auf 1,3 %
- Der Beitrag der Pflegepflicht bleibt aufgrund der starken Anpassung in 2019 stabil
Entwicklung der Kennzahlen zu 2021:
Übersicht:
Kennzahlen | 2020
| 2021 |
Versicherungspflichtgrenze JAEG | 62.550 € | 64.350 € |
Beitragsbemessungsgrenze BBG | 56.250 € | 58.050 € |
Maximaler AG Zuschuss KV | 367,97 € | 384,58 € |
Maximaler AG Zuschuss PV | 71,48 € | 73,77 € |
Höchstbeitrag GKV Gesamt inkl PV Ü23 ohne Kinder | 890,63 €
| 928,85 € |
Höchstbeitrag GKV Gesamt inkl PV mit Kindern | 878,90 € | 916,75 € |
Höchstbeitrag GKV inkl Ø Zusatzbeitrag
| 735,94 € inkl Ø Zusatzbeitrag 1,1 (51,56 €) | 769,17 € inkl. Ø Zusatzbeitrag 1,3 (62,89 €) |
Höchstbeitrag Pflege kinderlos 3,3% | 154,69 € | 159,68 € |
Höchstbeitrag Pflege mit Kinder Ü23 3,05% | 142,97 € | 147,54 € |
Ihre Finanzprofi AG
