Das BMF hat in seinem Schreiben vom 19.02.2019 klargestellt, dass eine Grundfähigkeitenversicherung der Absicherung des biometrischen Risikos „Invalidität“ dient, und daher die Voraussetzungen des Betriebsrentengesetzes erfüllt.
Damit können Sie nun auch die Grundfähigkeitslösungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung verwenden.
