Die Corona-Krise verlangt uns allen viel ab. Finanzielle Verpflichtungen, die im normalen Alltag kein Problem darstellen, können in der aktuellen Ausnahmesituation zur Belastung werden. Daher haben wir uns entschieden, folgende Sonderregelungen zu den Beitragszahlungen umzusetzen:
- Ab sofort können Sie die Zahlungsweise auch für Kunden, die sich bereits in Zahlungsverzug befinden, rückwirkend auf monatlich umstellen. So müssen ausstehende Beiträge nicht als große Summe beglichen werden. Wie gewohnt verzichten wir auf einen Zuschlag für unterjährige Zahlungsarten. Bei bereits gezahlten Jahresbeiträgen kann die Zahlungsweise für die nächste Versicherungsperiode geändert werden.
Anders als in z. B. Lebens- und Krankenversicherungen ist eine Stundung von Beitragszahlungen in privaten Sachversicherungen vertraglich nicht vorgesehen. Auch eine Aussetzung der Beitragszahlungen ist hier nicht möglich, da dies zum Verlust des Versicherungsschutzes führt.
Wir möchten Sie aber darauf hinweisen, dass in vielen K&M-Versicherungen unter bestimmten Voraussetzungen eine vorübergehende Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit möglich ist, ohne dass der Versicherungsschutz verloren geht.
