Um Sie in der besuchsarmen Phase vertrieblich zu unterstützen, haben wir eine zeitlich befristete Ausnahmeregelung beschlossen, über die wir Sie heute informieren.
In bestimmten Ausnahmefällen ist die Einreichung von Anträgen ohne Unterschrift der Versicherungsnehmer möglich. Das gilt für die Risikolebensversicherung der Delta Direkt mit reduzierter Risikoprüfung für Kunden mit einer Golden BU und Zuzahlungen zur FRV. Die Ausnahmeregelung ist zeitlich befristet bis einschließlich 31. Mai 2020. Sämtliche Einwilligungen müssen mündlich eingeholt und vom Versicherungsnehmer gegenüber dem Vermittler per E-Mail bestätigt werden.
Wegen des derzeit gebotenen Social Distancings sowie der Ausgangsbeschränkungen im Zuge der aktuellen Corona-Situation werden persönliche Kundenkontakte und Beratungsgespräche erheblich erschwert. Vermittler sind für die Kundenansprache im Wesentlichen auf das Telefon, Videochat etc. beschränkt. Aufgrund der damit fehlenden Möglichkeiten zur persönlichen Beratung von Interessenten ist es den Vermittlern nur mit erheblichem Zeitverzug und ohne die gleichzeitige Beratung möglich, den Interessenten die Versicherungsanträge zur Unterschrift zukommen zu lassen.
Elektronische Unterschrift in Tarifsoftware nutzen:
Eine Antragseinreichung mit elektronischer Kundenunterschrift (FES, inSign) ist jederzeit möglich. Diese Form sollte grundsätzlich präferiert genutzt werden. Allerdings ist dies aktuell nur für Tarife möglich, die in der Tarifsoftware gerechnet wurden. Anträge im Rahmen der Delta Direkt ohne Gesundheitsprüfung und Zuzahlungen zur FRV mussten bisher dagegen zwingend eigenhändig unterschrieben werden. Für einen begrenzten Zeitraum wird das Verfahren für diese Anträge daher nun vereinfacht.
Die wichtigsten Fragen & Antworten:
Für welche Vertragsarten gilt diese Möglichkeit?
- für Anträge im Rahmen der Aktion "Delta Direkt mit reduzierter Risikoprüfung für Kunden mit Golden BU" – wichtig: VN und VP müssen identisch sein
- Zuzahlungsanträge zur FRV
Wie muss der vertriebliche Prozess ablaufen?
- Der Vermittler kontaktiert den VN fernmündlich.
- Er schickt ihm im Zuge der Beratung die Antragsunterlagen per E-Mail zu.
- VN und Vermittler gehen die Antragsunterlagen gemeinsam durch.
- Der Vermittler füllt sie nach den Vorgaben des VN aus.
- Vermittler schickt dem VN die ausgefüllten Antragsunterlagen auf sicherem Weg per E-Mail zu.
- Der VN beantwortet die E-Mail und bestätigt dem Vermittler in Textform seine Einverständnisse.
- Der Vermittler sendet den Antrag samt der Bestätigungsmail des VN an die LV 1871.
Für welchen Zeitraum gilt die Aktion?
- ab sofort und bis einschließlich 31. Mai 2020
Worauf ist noch zu achten?
- Für Anträge der Delta Direkt brauchen wir grundsätzlich immer eine gültige Personalausweiskopie (Vorder- und Rückseite) des VN.
- Die Zusendung der Ausweiskopie muss unbedingt auf sicherem Weg erfolgen, also verschlüsselt per E-Mail, per Upload im Kundenportal oder per Post.
