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Acht Monate Aufschub, Courtagerückforderung niedrig halten Die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. Juni 2020 aufgrund von Beitragsferien, Beitragsfreistellungen und Beitragsreduzierungen anfallenden Rückforderungen werden wir um acht Monate zum Wirkungsdatum aufschieben*. Sollte die Notwendigkeit dieses Zugeständnisses über den 1. Juli 2020 hinaus weiter bestehen, werden wir natürlich die Verlängerung prüfen. Erst nach Ablauf der acht Monate kommt es zur Courtagerückforderung. Um die Rückforderung nicht nur aufzuschieben, sondern wenn möglich grundsätzlich zu minimieren, werden wir zusätzlich ab sofort Vertragsänderungen, die ohne Nennung eines Zeitraums beantragt werden, auf maximal acht Monate befristen. Damit versuchen wir, die Verträge nach Ablauf wieder anlaufen zu lassen, um ihre Courtagerückforderung niedrig zu halten und das Versorgungsziel Ihrer Kunden nicht durch eine zu lange Unterbrechung zu gefährden. Wir hoffen, unseren Kund*innen damit genügend Zeit zu geben, ihre Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken, um danach die Beitragszahlung wieder aufzunehmen oder zur ursprünglichen Höhe zurückzukehren. Für bereits reduzierte und beitragsfrei gestellte Verträge können wir diesen Zusatznutzen nachträglich nicht mehr anbieten. Wenn Ihr/e Kund*in den Vertrag am 1. Mai beitragsfrei stellt, wird die Rückforderung der Courtage erst im Januar 2021 gebucht. Darüber hinaus hoffen wir, Courtagerückforderungen auf diese Weise so gering wie möglich zu halten. Denn: Sofern Kund*innen die Befristung der Vertragsänderung nicht verlängern, fordern wir nur die Differenz der Courtage zurück. | ||||||||||||
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