Aufgrund der Corona-Krise haben wir Anfragen erhalten, wie wir mit Zahlungsschwierigkeiten unserer gemeinsamen Kunden oder auch mit Courtagerückforderungen umgehen werden.
Pauschale Aussagen sind in so einer Zeit sehr schwer, da die Dauer dieser Krise unbekannt ist.
Da Sie die Situationen Ihrer Kunden am besten kennen, haben wir uns daher für Einzelfallprüfungen entschieden und wollen mögliche Lösungen mit Ihnen vereinbaren.
Wir sind davon überzeugt, dass wir für (fast) alle Situationen eine faire Lösung finden.
Es gibt jedoch auch Grundsatzaussagen, die wir kommunizieren möchten:
- Wir werden ab dem 01.04.2020 das Mahnverfahren für Privat- und Firmenkunden bis 30.06.2020 aussetzen. Für Bestandsverträge besteht damit weiterhin Versicherungsschutz und Sie haben die Zeit mit uns ins Gespräch zu gehen. Änderungen der Zahlweise, des Leistungsumfangs, etc. zum Zwecke der Liquiditätsgewinnung und Beitragsreduzierung werden wir für zukünftige Fälligkeiten in Abstimmung mit Ihnen umsetzen.
Ihre Finanzsituation ist uns wichtig:
- Courtagerückforderungen werden wir bis 30.09.2020 nicht gegen Sie geltend machen, werden aber Courtageauszahlungen mit -rückforderungen verrechnen.
Wir möchten Ihnen in dieser schweren Zeit nichts versprechen, was je nach Dauer der Krise nicht haltbar ist. Unser Ziel ist die möglichst langfristige Erhaltung des Versicherungsschutzes.
Kommen Sie bitte auf uns zu, damit wir gemeinsam individuelle Lösungen für unsere Kunden finden. Bedenken Sie auch, dass bekannte „einfache“ Maßnahmen wie z. B. Leistungsreduzierungen, Vereinbarung einer SB, Umstellung auf unterjährige Zahlweise finanzielle Engpässe beim Kunden deutlich reduzieren können, Ihre Courtage anteilig sichern und schnell umzusetzen sind.
