Gewerbeversicherung? Viel zu kompliziert und haftungsträchtig. - Nein, nicht bei der Adcuri!
Mit der seit Anfang Februar neu aufgelegten Gewerbeversicherung setzen Sie bei Ihren Gewerbekunden neue Maßstäbe.
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Die wesentlichen Neuerungen zur Gewerbesach- und Gewerbehaftpflichtversicherung im Überblick
- Mischbetriebe mit bis zu 5 Betriebsarten je Betrieb möglich,
- Überarbeitetes Betriebsartenverzeichnis,
- Neuer Leistungs-Baustein: Cyberrisikoversicherung,
- Neue AVB und überarbeitete Risikofragen,
- Selbstbeteiligungen möglich,
- Neu kalkulierte Beiträge.
Speziell zur Gewerbehaftpflicht-Versicherung
- Deckungssumme von 5 Mio. EUR zusätzlich möglich (bisher 3,5 Mio. und 10 Mio.),
- Dienst- und Veranstalterhaftpflicht für Schulen und Vereine,
- Vermögensschäden in der Diensthaftpflicht,
- Einschluss Subunternehmer für Handwerk möglich,
- Premiumvariante für Privat- und Tierhalterhaftpflicht.
Speziell zur Gewerbe-Sachversicherung
- Neuer Leistungs-Baustein: Betriebsschließung inkl. Warenschäden,
- Neue Deckungssummen für Elektronik/Werkverkehr,
- Erhöhung der Versicherungssumme für Betriebsunterbrechung möglich,
- Nachlass für Psychologenverbände,
- Verzicht auf den sog. „Zeitwertvorbehalt“.
Neuer Baustein: Die Betriebsschließungsversicherung (als Ergänzung zur Gewerbe-Sachversicherung)
- Betriebe, die Lebensmittel produzieren, weiterverarbeiten, veredeln, verpacken, verteilen oder die mit Lebensmitteln handeln, sind einem besonderen Risiko ausgesetzt. Wenn nämlich dort Krankheiten oder Krankheitserreger auftreten, die nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig sind, kann die zuständige Behörde (das ist i.d.R. das jeweilige Gesundheitsamt)
- die Schließung des versicherten Betriebes anordnen,
- die Desinfektion der Betriebsräume und -einrichtung anordnen/empfehlen,
- hinsichtlich der Waren und Vorräte deren - Desinfektion, - Brauchbarmachung zur anderweitigen Verwendung oder - die Vernichtung anordnen/empfehlen,
- Tätigkeitsverbote verhängen,
- Ermittlungsmaßnahmen oder Beobachtungsmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Neuer Baustein: Die Cyberrisiko-Versicherung (als Ergänzung zur Gewerbe-Sach- oder Haftpflichtversicherung)
- Der Versicherungsbedarf der Cyberrisiken von Privatpersonen unterscheidet sich deutlich von dem der Gewerbetreibenden. So findet bei Unternehmen in der Regel eine umfassende Datenverarbeitung mit zum Teil sehr sensiblen Daten Dritter statt. Angriffe auf die IT-Sicherheit von Unternehmen können auch wirtschaftlich deutlich weitreichendere Folgen haben. Versichert sind Informationssicherheitsverletzungen, die durch folgende Ereignisse ausgelöst werden:
- Angriffe auf elektronische Daten oder informationsverarbeitende Systeme; Dies ist z. B. gezieltes Ausspähen von Passwörtern von Mitarbeitern, um Daten abzuziehen.
- Unberechtigte Zugriffe auf elektronische Daten und Eingriffe in informationsverarbeitende Systeme,
- Handlungen oder Unterlassungen, die zu einer Verletzung von datenschutzrechtlichen Vorschriften führen,
- Schadprogramme, die auf elektronische Daten oder informationsverarbeitende Systeme wirken.
