Mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ergeben sich Veränderungen in den Druckstücken und Prozessen.
Dies bedeutet, dass die alten Papieranträge ihre Gültigkeit verlieren. In der Beratungstechnologie sind bereits alle veränderten Druckstücke hinterlegt, diese können gemäß der neuen Anforderungen genutzt werden.
