Wie Sie sicherlich schon der Fachpresse entnommen haben, werden die letzten vorhandenen Teilfonds des DWS FlexPension am 12. November 2019 liquidiert. Es werden somit alle neun noch ausstehenden Teilfonds DWS FlexPension II 2026 bis DWS FlexPension II 2034 zum Garantiewert liquidiert.
Als Grund für die Schließung nennt die DWS das veränderte Kapitalmarktumfeld. Durch die historisch niedrigen Renditen am Anleihenmarkt bestehe kaum noch eine realistische Chance, dass die Teilfonds in Zukunft neue, wesentlich über den aktuellen Garantiewerten liegende Höchststände erreichen können (die FlexPension-Fonds mit Laufzeit bis 2025 hatte die DWS mit einer ähnlich lautenden Begründung bereits im November 2016 vorzeitig liquidiert).
HDI schreibt die betroffenen Kunden in zwei Tranchen an. HDI hat entschieden, dass der Basket 40 als Nachfolger für den DWS FlexPension in der „Freien Fondsanlage“ eingesetzt wird. Den Teil des Vertragsguthabens, der für die Anlage im Garantiefonds bestimmt ist, wird zukünftig im Sicherungsvermögen angelegt.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beiden beigefügten Musteranschreiben und dem Factsheet des Basket40.
Das eine Musteranschreiben bezieht sich auf fondsgebundene hybride Versicherungen mit Beitragserhaltungsgarantie. Diese Garantie wird über eine Kombination von Sicherungsvermögen (1.Topf) und Garantiefonds DWS FlexPension (2.Topf) erzeugt. Zusätzlich kann bei diesen Hybridpolicen der DWS FlexPension auch noch in der freien Fondsanlage ausgewählt sein.
Das andere Schreiben geht an Kunden mit reinen fondsgebundenen Versicherungen. Der DWS FlexPension kann hier nur in der freien Fondsanlage vorliegen.
