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Leben

Zurich-Info: Nächste Schritte im Umgang mit Leben-Altbeständen

Sehr geehrte Vertriebspartner:innen, 

Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG wird einen Teil ihres Lebensversicherungsbestands durch eine von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigte umwandlungsrechtliche Maßnahme (sog. Abspaltung) auf eine neue Gesellschaft der Zurich Gruppe Deutschland übertragen. Die neue Gesellschaft heißt Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland). Die Abspaltung erfolgt voraussichtlich um den 23. Oktober 2023 vorbehaltlich der Eintragung in das Handelsregister. Die Freigabe der BaFin liegt bereits vor.

Bereits im Jahr 2022 hatte die Zurich Gruppe Deutschland bekanntgegeben, dass sie beabsichtigt, einen Teil des Bestands von Lebensversicherungen der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG auf einen erfahrenen Bestandsspezialisten zu übertragen.
Die nun anstehende Abspaltung der entsprechenden Lebensversicherungsverträge sowie der zugehörigen Kapitalanlagen auf Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) ist ein vorbereitender Schritt in diesem Prozess und Bedarf einer umfassenden Prüfung durch die BaFin. Die Belange der Versicherten werden hierbei vollständig gewahrt.

In einem zweiten Schritt sollen sämtliche Anteile an der neuen Gesellschaft (und damit der Bestand an Versicherungsverträgen) an einen erfahrenen Bestandsspezialisten übertragen werden, der Teil einer Versicherungsgruppe mit Sitz in Deutschland ist. Diese Übertragung erfolgt jedoch erst – wie es in solchen Prozessen üblich ist – sobald die BaFin auch diesen nächsten Verfahrensschritt vollständig geprüft und freigegeben hat.

Auswirkungen auf Ihre Kunden

  • In der Beziehung zwischen Kunden und Ihnen als vertrieblicher Ansprechpartner ergeben sich durch die Abspaltung keine Änderungen.
  • Die bestehenden Kontaktdaten für Ihre Kunden bleiben unverändert.
  • Nach der erfolgten Abspaltung werden die betroffenen Kunden mit einem Informationsschreiben (entsprechende Muster für private und bAV-Verträge siehe Anlagen) über die Übertragung informiert.
  • Der Versand der Kundenbriefe erfolgt ab der43 KW.

Ihre Finanzprofi AG